§ 1 Geltungsbereich
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Madlin Clerc, kontakt@madlin.me (im folgenden Auftragnehmer oder „uns“ genannt) und ihren Auftraggebern.
1.2. Die AGB gelten für sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen – insbesondere Coaching-Leistungen, Beratungen, Mentoring, Online-Kurse, Workshops sowie sonstige digitale Formate – unabhängig davon, ob diese online, telefonisch oder vor Ort erbracht werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Mit der Buchung oder Inanspruchnahme einer Leistung erklärt der Auftraggeber, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
1.5 Sofern in den einzelnen Verträgen oder Buchungsvereinbarungen nichts anderes geregelt ist, gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
1.6 Für alle Angebote und Leistungen gilt zusätzlich der auf der Website veröffentlichte Disclaimer. Dieser ist integraler Bestandteil dieser AGB. Der Disclaimer ist jederzeit über die separate Unterseite [https://madlin.me/disclaimer] einsehbar und wird mit Nutzung der Angebote als anerkannt vorausgesetzt.
§ 2 Vertragsgegenstand/ Leistungsumfang
2.1. Als vereinbarter Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich angenommene Beratungsangebot des Auftragnehmers mit Beschreibung der Beratungstätigkeit, der Beratungsdauer und des Honorars.
2.2. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.3. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
2.5. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer (z.B. Freelancer) bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet die nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.
2.6. Therapie Disclaimer
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Der Auftraggeber erkennt an, dass die vertragsgemäße Leistung weder eine Therapie noch eine Psychotherapie noch eine heilkundliche Behandlung darstellt und diese auch nicht ersetzt. Wir erbringen gegenüber dem Auftraggeber auch keine medizinische Behandlung oder stellen diesem eine Diagnose aus, so dass auch kein Beratungserfolg geschuldet ist.
Der Auftraggeber ist angehalten, dass er für seine körperliche und psychische Gesundheit stets selbst verantwortlich ist. Ferner ersetzen unsere Empfehlungen und Beratungen im Falle einer vorliegenden Krankheit keinesfalls die ärztliche Diagnose oder Behandlung. Der Kunde sollte daher die von uns bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. Bei Beschwerden sollte auf jeden Fall ärztlicher Rat eingeholt werden.
§ 3 Leistungsänderungen
3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsvorlagen des Auftraggebers im Rahmen des Zumutbaren Rechnung zu tragen.
3.2. Soweit sich die Realisierung der gewünschten Änderungen sich auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
3.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung verlangen.
§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz
4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Informationen und erhaltenen Unterlagen, die wir im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangen, während und auch unbefristet über den Beendigungszeitpunkt hinaus Stillschweigen zu bewahren und keinem unbefugten Dritten Zugang zu gewähren.
4.2. Der Auftragnehmer und Auftraggeber übernehmen es, alle von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
4.3. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen /Aufrechnung
6.1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach dem vereinbarten Honorar berechnet. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendem Honorar ist stets ausgeschlossen.
6.2. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen, u.a. für Reisekosten und Spesen.
6.3. Zahlungskonditionen: Der Kunde ist bis auf anders lautende Vereinbarungen gegenüber dem Auftragnehmer vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig.
6.4. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
6.5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung zulässig.
§ 7 Mängelbeseitigung
7.1. Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung.
§ 8 Haftung
8.1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3. Ansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung insbesondere solche auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten und Informationen etc. sind gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.
8.4. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.5. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von dem Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen in analoger oder digitaler Form nur für die vertragliche vereinbarten Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9.2. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 10 Treuepflicht
10.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers diesem unverzüglich mitzuteilen.
§ 11 Höhere Gewalt
11.1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haften wir nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die im Einfluss von Dritten stehen, mithin Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 12 Beendigung des Vertrages
12.1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
§ 13 Kündigung und Laufzeit
13.1. Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
13.2. Vorzeitige / freie Kündigungsrechte innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unbenommen.
13.4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 14 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen
14.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
14.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
14.3. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen zehn Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 15 Online-Gewinnspiele
Für die Teilnahme an von uns (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) veranstalteten Online-Gewinnspielen gelten folgende Bedingungen:
15.1. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
15.2.Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen sowie Jugendliche unter 18 Jahren, sofern deren gesetzliche/r Vertreter seine/ihre schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels betraut sind und jeweils deren Angehörige.
15.3. Es wird der beschriebene Gewinn verlost. Weiterführende Leistungen (z.B. An-/Abreise, Spesen, weitere Produkte etc.) sind nur dann im Gewinn inbegriffen, wenn diese Leistungen im Rahmen des Gewinnspiels ausdrücklich benannt werden.
15.4. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt unentgeltlich. Es können Gebühren für die Internetverbindung zu den Websites mit dem Gewinnspiel anfallen. Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Produkten oder der Bestellung von Services.
15.5. Der Veranstalter behält es sich vor, Personen von der Teilnahme an dem G5winnspiel auszuschließen, die sich durch unerlaubte Manipulation Vorteile verschaffen bzw. verschaffen wollen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein Ersatzgewinner ausgelost werden.
15.6. Die Ermittlung der jeweiligen Gewinner(in) erfolgt durch den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Die Auswahl der Gewinner(in) wird durch Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt. Gewinner werden per Nachricht (PN) informiert. Die Gewinner haben sodann die Verpflichtung zur Rückbestätigung per Nachricht (PN) innerhalb einer Frist von längstens 14 Tagen (Meldefrist). Verstreicht die Meldefrist und melden sich der/die Gewinner nicht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Gleiches gilt, wenn der/die Gewinner nicht zur Teilnahme berechtigt waren. Der Veranstalter behält es sich in diesem Fall vor, eine/einen Ersatzgewinner(in) durch Auslosung zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Eine Erinnerung vor Ablauf der Meldefrist findet durch den Veranstalter nicht statt
15.7. Der Gewinn besteht grundsätzlich nur in dem von dem Veranstalter angegebenen Umfang seiner Wahl. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung oder auf eine Abänderung des Gewinns. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, einen gleichwertigen Gewinn mittlerer Art und Güte nach eigener Wahl ersatzweise an den Gewinner abzugeben. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
15.8. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit des Gewinnspiels auf der Social-Media-Plattform. Der Veranstalter haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.
15.9. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen – auch unangekündigt – zu ändern. Entscheidungen von dem Veranstalter sind für Teilnehmer verbindlich.
15.10. Dieses Gewinnspiel wird in keiner Weise von der Social-Media-Plattform gesponsert, unterstützt und organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an den Social-Media-Plattformbetreiber zu richten, sondern unmittelbar an den Veranstalter.
15.11Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.
§ 16 Streitbeilegung
16.1 Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt. Über diesen Link erreichen Sie die Streitbeilegungsplattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse lautet kontakt@madlin.me.
§ 17 Sonstiges
17.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
17.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Schweizer Recht.
17.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
§ 18 Gerichtsstand und salvatorische Klausel
18.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
18.2. Diese AGBs unterliegen ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den AGBs ist Fribourg (Schweiz).
18.3. Sollte eine der Bestimmungen der AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGBs als solche nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen hätten.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vom Stand 01.12.2025 und mit diesem Datum gültig.
19.2. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für Sie nicht zumutbar. Diese Änderungen werden die vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien im Wesentlichen unberührt lassen. Die geänderten Bedingungen werden Ihnen per E-Mail spätestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
19.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
19.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
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